Allgemeine Geschäfts­bestimmungen vom Townhouse Düsseldorf

Allgemeine Geschäftsbestimmungen (AGB) für das Townhouse Düsseldorf (THD):
Hotelaufnahmevertrag und Bereitstellungs-/ Überlassungsvertrag über Räume des Townhouse Düsseldorf.

I. Geltungsbereich:
1. Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und Gasträumen des THD sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen.

2. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Leistungen und Lieferungen bzw. Nutzung der Zimmer oder Räume gelten unsere AGB als angenommen.

3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer oder Gasträume sowie die Nutzung der Hotelzimmer zu einem anderen als dem Beherbergungszweck bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des THD.

II. Vertragsabschluss:
1. Bei Veranstaltungen kommt der Vertrag durch die schriftliche Bestätigung des THD an den Kunden zustande, bei Hotelzimmern bereits durch die Antragsannahme.

2. Vertragspartner sind das THD und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem THD gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

3. Sollte der Kunde eine politische Vereinigung oder eine weltanschauliche bzw. religiöse Glaubensgemeinschaft sein, so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch das THD. Verschweigt der Kunde den oben genannten Sachbestand, so ist das THD berechtigt, sofort vom Vertrag und ohne Schadensersatzforderungen des Kunden zurückzutreten. Dies gilt insbesondere, wenn die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses oder der Gäste zu gefährden droht.

III. Leistungen, Preise, Zahlungen:
1. Das THD ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und die vom THD zugesagten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate, kann der vertraglich vereinbarte Preis vom THD angemessen, aber höchstens um 10 % erhöht werden.

4. Die Teilnehmerzahl an Veranstaltungen muss dem Haus bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn bekanntgegeben werden.

5. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl nach dem in Punkt 4 genannten Zeitpunkt von bis zu maximal 5 % ist bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich und wird bei der Abrechnung berücksichtigt. Am Tag vor und am Veranstaltungstag werden keine Reduzierungen mehr akzeptiert und bei der Berechnung dementsprechend nicht berücksichtigt.

6. Im Falle einer Abweichung der Personenzahl nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

7. Im Falle von Personenzahländerungen ist das THD berechtigt Raumwechsel vorzunehmen, wenn es für den Kunden zumutbar ist.

8. Rechnungen des THD sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

9. Das THD ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine müssen im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

IV. Rücktritt des Townhouse Düsseldorf:
1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom THD gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsdrohung nicht geleistet, so ist das THD zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2. Das THD ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten, z.B. wegen höherer Gewalt oder anderer nicht vom THD zu vertretenden Umstände, die eine Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

3. Wenn ein Verstoß gegen I.3. oder II.3. dieser AGB vorliegt, insbesondere wenn das THD begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, kann das THD vom Vertrag zurücktreten.

4. Das THD hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5. Bei berechtigtem Rücktritt des THD besitzt der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.

V. Rücktritt des Kunden (Stornierung):
1. Der Kunde kann bis zu 6 Wochen vor dem vereinbarten Anreise-/Veranstaltungstermin vom Vertrag zurücktreten, ohne dass Kosten entstehen.

2. Der Rücktritt vom Vertrag muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.

3. Bei Rücktritt des Kunden vom mit dem THD geschlossenen Vertrag, weniger als 6 Wochen vor dem vereinbarten Anreise-/Veranstaltungstermin, ist das THD berechtigt, die vereinbarte Miete/das Arrangement in Rechnung zu stellen, auch wenn der Kunde die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch nimmt, sofern dem THD eine Weitervermietung nicht mehr möglich oder zumutbar ist.

4. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des THD oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

5. Sofern zwischen dem THD und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde (Option), kann der Kunde bis zu diesem Termin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungsansprüche des THD auszulösen. Dieses gilt auch, wenn eine kürzere als die oben genannte Stornierungsfrist schriftlich vereinbart wurde.

6. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Hotelzimmern hat das THD die Einnahme aus anderweitiger Vermietung der Hotelzimmer sowie die eingesparten
Aufwendungen anzurechnen.

7. Die Berechnung der Ausfallgebühren richtet sich nach der folgenden Staffelung:
a) 42 bis 15 Tage vor Ankunft 40 % des Logis-/Arrangement-Umsatzes
b) 14 bis 3 Tage vor Ankunft 60 % des Logis-/Arrangement-Umsatzes
c) 2 bis 0 Tage vor Ankunft 80 % des Logis-/Arrangement-Umsatzes

8. Das THD bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Hotelzimmer und Räumlichkeiten nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.

VI. Hotelzimmerbereitstellung:
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Gebuchte Hotelzimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht schriftlich eine spätere Anreisezeit vereinbart wurde, so behält sich das THD das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.

3. Am Abreisetag sind die Hotelzimmer bis 11:00 Uhr dem THD geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Zurverfügungstellung entstehen zusätzliche Kosten bis zu 100 % des Zimmerpreises.

VII. Haftung des Hotels:
1. Das THD haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das THD die Pflichtverletzung zu vertreten hat und sonstige Schäden, wenn eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung aus dem Vertrag vorliegt. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des THD auftreten, wird das Haus bei Kenntnis oder Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das THD nach den gesetzlichen Bestimmungen bis zum hundertfachen Zimmerpreis, jedoch höchstens € 3.500,00. Abweichend für Geld, Wertpapiere und sonstige Wertobjekte bis € 800,00. Für im Hotelsafe untergebrachte Geld- und Wertgegenstände haftet das THD in Höhe der abgeschlossenen Versicherungssummen. Wir empfehlen von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche des Gastes erlöschen, wenn der Schaden dem Hotel nicht unverzüglich zur Anzeige gebracht wird.

3. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung des Fahrzeuges oder dessen Inhaltes haftet das Hotel nicht. Mit Buchung der Einheit zur Verfügung gestellte Parkflächen müssen bis spätestens zur Check-out Zeit (11:00 Uhr) geräumt werden. Sollte dies vom Gast nicht zeitgemäß vorgenommen werden, behält sich das THD vor, das Fahrzeug nach einer einstündigen Frist, von einem Drittdienstleister entfernen zu lassen. Die durch die Inanspruchnahme des Drittdienstleisters anfallenden Abschleppgebühren werden dem Gast in Rechnung gestellt. Diese Kosten belaufen sich auf bis zu 250€ (zuzüglich 50€ Aufwandsentschädigung).”

VIII. Mitbringen von Speisen und Getränken:
1. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In diesen Fällen
wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet (Korkgeld).

IX. Verlust oder Beschädigung
1. Bei Verlust oder Beschädigung von Hoteleigentum werden dem Gast vom Hotel die Kosten nach Wiederbeschaffungsaufwand in Rechnung gestellt.

2. Bei Verlust eines Transponders (Hotelzimmerschlüssel) werden dem Gast pauschal € 50,00 für Material und Neuprogrammierung in Rechnung gestellt.

3. Wir weisen hiermit ausdrücklich gesondert auf ein absolutes Rauchverbot in allen unseren Räumlichkeiten innerhalb unseres Hotels und hier insbesondere den Hotelzimmern hin. Bei nachgewiesener Missachtung des Rauchverbots wird dem Gast/Mieter der hierdurch entstehende Mehraufwand durch eine erforderliche Sonderreinigung in Rechnung gestellt. Der Mehraufwand wird pauschal mit € 150,00 pro Fall/Zimmer/Raum/Tag berechnet, soweit der Gast/Mieter nicht nachweist, dass der Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als € 150,00.

4. Haustiere sind nicht erlaubt. Bei Missachtung erfolgt die Berechnung einer Sonderreinigung von pauschal € 150,00 pro Fall/Zimmer/Raum/Tag. Bei nachgewiesener Missachtung wird dem Gast/Mieter der hierdurch entstehende Mehraufwand durch eine erforderliche Sonderreinigung in Rechnung gestellt. Der Mehraufwand wird pauschal mit € 150,00 pro Fall/Zimmer/Raum/Tag berechnet, soweit der Gast/Mieter nicht nachweist, dass der Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als € 150,00.

5. Sollte durch Eigenverschulden des Gastes (Kochen ohne Aufsicht, Rauchen, etc.) die Brandmeldeanlage ausgelöst werden, so werden dem Gast die Kosten für den Feuerwehreinsatz je nach Höhe in Rechnung gestellt.

X. Schlussbestimmungen:
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder der AGB bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen des Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Düsseldorf. Gerichtsstand ist Düsseldorf. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

3. Das THD verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: August 2021